ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN.

AUTOGLAS HEIM SERVICE, FICHTENSTRASSE 16; 85456 WARTENBERG

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen sowie Reparaturarbeiten erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Autoglas Heim Service diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Die Angebote von Autoglas Heim Service sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Autoglas Heim Service oder die Erbringung der Leistung durch Autoglas Heim Service zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

3. LEISTUNGSFRISTEN UND -TERMINE, GEFAHRENÜBERGANG

3.1. Leistungsfristen und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Autoglas Heim Service schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

3.2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Autoglas Heim Service liegende und von Autoglas Heim Service nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbindenAutoglas Heim Service für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Sofern Autoglas Heim Service für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist Autoglas Heim Service zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit Autoglas Heim Serivce von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Autoglas Heim Service die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird Autoglas Heim Service den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

3.4. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von Autoglas Heim Service fertiggestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

4. ABNAHME

4.1. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald Autoglas Heim Service ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von Autoglas Heim Service gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

4.2. Schäden am Fahrzeug – ausgenommen Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8 und 9 im Hinblick auf die von Autoglas Heim Service ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe – sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden nicht bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abnahme formlos bei Autoglas Heim Service anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

5. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste Autoglas Heim Service.

5.2. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Leistet der Kunde auf eine Mahnung von Autoglas Heim Service nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

6. EIGENTUMSVORBEHALT BEI LIEFERUNGEN AN UNTERNEHMER

Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.

6.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Autoglas Heim Service aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von Autoglas Heim Service. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Autoglas Heim Service zustehenden Saldoforderung.

6.2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von Autoglas Heim Service gefährdende Verfügungen zu treffen. 

6.3. Der Kunde wird Autoglas Heim Service jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an Autoglas Heim Service abgetreten worden sind. 

6.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von Autoglas Heim Service um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

6.5. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Autoglas Heim Service in Verzug und trittAutoglas Heim Service vom Vertrag zurück, so kann Autoglas Heim Service unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde Autoglas Heim Service oder den Beauftragten von Autoglas Heim Service sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

7. BESCHAFFENHEIT, GEWÄHRLEISTUNG, GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

7.1. Autoglas Heim Service gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.

7.2. Sollte Autoglas Heim Service bei der Erbringung der Leistung feststellen, dass der Scheibenflansch (Verbindungsstück zwischen Glasscheibe und Karosserie) des Fahrzeugs des Kunden korrodiert ist, wird Autoglas Heim Service den Kunden unverzüglich über den Grad der Korrosion und die damit verbundenen Kosten für die Rostbehandlung informieren. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall, dass die Kosten nicht oder nicht vollständig von seiner Versicherung beglichen werden, die Kosten selbst unmittelbar anAutoglas Heim Service zu zahlen.

7.3. Bei jeder Mängelrüge steht Autoglas Heim Service das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde Autoglas Heim Service die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

7.4. Mängel bei Werkverträgen wird Autoglas Heim Service nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Bei Kaufverträgen gilt das gesetzliche Wahlrecht des Kunden (Nachbesserung oder Neulieferung).

7.5. Der Kunde wird Autoglas Heim Service die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn Autoglas Heim Service mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an Autoglas Heim Service den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Autoglas Heim Service den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

7.6. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z. B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von Autoglas Heim Service zu vertreten sind.

7.7. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat Autoglas Heim Service sie nach § 439 Abs. 4 / 635 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von Autoglas Heim Service kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei Autoglas Heim Service durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.7. Satz 1, bleiben hiervon unberührt.

7.8. Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 478 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

7.9. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

8. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

8.1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.2 und 8.3 wird die gesetzliche Haftung von Autoglas Heim Service für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i) Autoglas Heim Service haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii) Autoglas Heim Service haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der Autoglas Heim Service Werkstatt ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch Autoglas Heim Service entstanden sind, wie z. B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2. Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z. B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o. ä.), für die Autoglas Heim Service keine Haftung übernimmt.

8.3. Autoglas Heim Service haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von Autoglas Heim Service und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen.

9. GARANTIEBEDINGUNGEN

9.1. Autoglas Heim Service gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.

9.2. Autoglas Heim Service garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern folgendes:

Die Dichtigkeit der Montage der von Autoglas Heim Service erneuerten Fahrzeugverglasung, sowie Haltbarkeitsgarantie. 

Ein Mangel der Dichtigkeit liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. 

Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.

9.3. Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen.

9.4. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde Autoglas Heim Service einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch Autoglas Heim Service. 

Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt Autoglas Heim Service die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). 

Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen.

9.5. Die Rechte aus dieser Garantie sind unverzüglich ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei Autoglas Heim Service schriftlich geltend zu machen.

9.6. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von Autoglas Heim Service nicht zu vertreten sind.

9.7. Die Garantie gilt nicht, wenn der Scheibenflansch des Fahrzeugs des Kunden so stark korrodiert ist, dass der Rost von Autoglas Heim Service nicht vollständig entfernt werden kann. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Autoglas Heim Service wird den Kunden hierüber informieren.

9.8. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selbst repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.

9.9. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch Autoglas Heim Service vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder -halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch am Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.